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Buchbesprechung

des Buches "Segen, Amt und Abendmahl"

von Lic. theol. Volkmar Walther

Quelle: "Ökumenische Information” der KNA vom 18. Juli 2006:

Karsten Bürgener ist als junger Pfarrer in Kontakt mit der kleinen evangelischen hochkirchlichen Bewegung gekommen. Er hat seit dieser Zeit die Bibel mit neuen Fragen gelesen und ist auf manche Stelle gestoßen, über die man sonst hinwegliest. So findet sich im 4. Mosebuch eine Gesetzesvorschrift, die den Leviten auferlegt, von dem Zehnten, den sie erhalten, ihrerseits den Zehnten abzuliefern an den Hohenpriester Aaron - "als gäbet ihr Korn von der Tenne und Wein aus der Kelter."

Der Gesetzestext ist erstaunlich. Er ist in der Wüste gegeben, setzt aber die Kulturlandsituation voraus. Zudem stirbt Aaron kurz nach Erlaß dieses Gebotes in der Wüste. Es geht offensichtlich gar nicht um Aaron, sondern um den Zehnten für die Hohenpriester aller folgenden Generationen. Die Bibel spricht zwar nur von einer Person, meint aber eine ganze Generationenfolge. Sie meint Sukzession! Durch diese Stelle aufmerksam geworden findet Bürgener den unausgesprochenen Sukzessionsgedanken an vielen anderen Stellen. Gott sagt zu Adam und Eva: "Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde...". Sollte die Erde nur von den Kindern dieser beiden Ureltern erfüllt werden? Auch hier spricht die Bibel nur von den beiden Anfangspersonen, meint aber die gesamte Generationenfolge. Oder anders gesagt: Die Bibel meint die Sukzession aller späteren Elternpaare.

In der Bibel fehlen ja vielfach die Oberbegriffe wie "Sakrament" oder "Exkommunikation". Die damit bezeichneten Dinge werden aber deutlich bezeugt. Das ist auch bei dem Begriff der "Sukzession" der Fall. Wenn Jesus den Aposteln befiehlt, in alle Welt hinauszuziehen und das Evangelium zu verkündigen, meint er nicht bloß die Elf, sondern auch ihre Nachfolger. Er spricht von einer "apostolischen Sukzession". In apostolischer Sukzession soll aber nicht nur das Evangelium verkündet werden, sondern auch der Segen bzw. das Amtscharisma weitergegeben werden.

In einem ausführlichen ersten Teil seines Buches "Segen, Amt und Abendmahl" untersucht der Verfasser die vielfältigen, meist unbeachteten Aussagen der Bibel zum Segen und zum Amtscharisma. "Im Alten Testament wird das Amtscharisma entweder durch Handauflegung oder durch eine Salbung mit geweihtem Öl übertragen. Im Neuen Testament wird es offenbar nur durch die segnende Handauflegung verliehen. Das Amtscharisma hilft dem Amtsträger bei der Ausübung seines Dienstes. Dabei betont der Apostel Paulus sowohl die 'Herrlichkeit' als auch die Hilfe, die die Amtsgnade dem Predigtamt verleiht" (67).

Eine wichtige Frage ist auch die nach der Vollmacht zum Segen (62-70), die "nicht an die Frömmigkeit eines Menschen gebunden, sondern an das Amt oder an der Stellung, die dem Betreffenden von Gott bzw. von der Kirche verliehen worden ist. Das Alte und das Neue Testament stimmen also überein: Einen vollmächtigen Segen kann nur derjenige erteilen, der dazu eine besondere Vollmacht erhalten hat" (70). Der Verfasser argumentiert evangelisch, nämlich mit der Bibel, kommt aber in der Amtsfrage zu katholischen Ergebnissen. In den beiden anderen Teilen "Das Amt" (90-209) und "Das Abendmahl" (212-279) geht es um die praktischen Konsequenzen der biblischen Vorgaben. Im zweiten Teil "Das Amt" behandelt der Verfasser Themen, die sowohl für die innerevangelische Erneuerung wie auch für den ökumenischen Dialog wichtig sind. Dazu gehört die Frage, ob evangelische Landesbischöfe in der apostolischen Sukzession stehen (165-164), was von der presbyteralen Sukzession zu halten ist (165-176), wie Ordination ohne Handauflegung (177-179) oder unsichere Ordination (180-186) zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang macht der Verfasser den Vorschlag: "Wer sich für sein kirchliches Amt die dazugehörige Gnadengabe wünscht, von der in 1. Tim. 4,14 und 2. Tim. 1,6 deutlich die Rede ist, der sollte sich zusätzlich zu seiner Ordination um eine hochkirchliche Priesterweihe bemühen" (186). Die Möglichkeit dazu ist über verschiedene hochkirchliche Bruderschaften gegeben.

Im Kapitel "Hochkirchliche Bischöfe" (194-200) macht der Verfasser den Leser damit bekannt, woher diese ihre Sukzession bekommen haben. Als Beispiel erwähnt er das "Hochkirchliche Apostolat St. Ansgar", ein Kreis, der "Allein auf die hohe Segenssukzession des Bischofs und die geistliche Freundschaft seiner Mitglieder gegründet" ist (195). Abgeschlossen wird dieser Teil mit der Erörterung des weit umstrittenen Problems der "Frauenordination" (202-209) und der damit verbundenen Frage der gültigen Sakramentsspendung, die durch deren Praktizierung in Frage gestellt und verneint wird.

Im dritten Teil: "Das Abendmahl" (212-258) wird gezeigt, wie glaubensstärkend und sogar heilsnotwendig der gültige Empfang des Heiligen Abendmahls für jeden Christen ist. In diesem Zusammenhang widmet sich der Verfasser den Themen "Realpräsenz" (212-221), "Predigtamt und Abendmahl" (222-230), "Wandlungsworte und Segensvollmacht (231-239), "Abendmahl und Meßopfer" (240-245). Abgeschlossen wird dieses Kapitel mit einem "Exkurs zur Saftfrage" (246-249) und eventuellen "Volkskirchlichen Widerständen" (250-258), die bei der praktischen Umsetzung auftreten können.

Zur Zeit ist die ökumenische Annäherung der Konfessionen ja leider ins Stocken geraten. Die Amtsfrage liegt als ein schwerer Stolperstein im Wege. Bürgener zeigt, wie durch sorgfältige Exegese eine Annäherung möglich sein müßte. Es sollte aller Mühe wert sein zu prüfen, ob nicht tatsächlich durch ein erneutes Studium der Heiligen Schrift das große Ärgernis der Kirchenspaltung geheilt werden kann. Möge Gott Gnade schenken und eine theologische Verständigung!

 

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