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Konvertieren?

Wenn ein evangelischer Theologe auf die Amtsfrage stößt - wenn er begreift, daß die Ordination in der evangelischen Kirche als eine reine Ordnungsfrage angesehen wird - daß die evangelische Kirche ihren Pfarrern zwar ein Amt verleihen will, aber keine Vollmacht, kein Amtscharisma, dann liegt der Gedanke nahe, zur katholischen Kirche zu konvertieren.

Dort gibt es ein intaktes Amt. Der Diener Gottes wird zum Priester geweiht, er bekommt ein Amtscharisma, einen "charakter indelebilis". Dort gilt der Pfarrer noch halbwegs etwas, denn er kann etwas, was kein Laie kann: Messe halten, Brot und Wein konsekrieren und in den Leib und das Blut Jesu verwandeln.

In der evangelischen Kirche ist der Pfarrer dagegen grundsätzlich entbehrlich. Was er kann, kann jeder Laie. An eine Wandlung glaubt ja sowieso fast niemand.

Wenn also der evangelische Theologe die Problematik des evangelischen Amtes erkennt, dann liegt der Gedanke nahe, zu konvertieren.

Handelt es sich um einen Pfarrer in Bedrängnis - die liberalen Kollegen verachten ihn, der Kirchenvorstand behindert ihn, die Kirchenleitung bedrängt ihn, der Superintendet versucht, ihn aus dem Amt hebeln - so ist er in der Versuchung, die katholische Kirche zu verklären: Dort gibt es die freundlichen Päpste von Johannes XXIII. bis Benedikt XVI. Dort gibt es das Lehramt, das immer das Richtige getroffen hat und treffen wird. Dort gibt es das sonntägliche Abendmahl, ohne daß man darum kämpfen muß. Dazu trägt der Pfarrer farbenfrohe Gewänder - auch darum muß er nicht kämpfen. Dort ist er umworben; dort wird der Priester gebraucht.

Wenn ein evangelischer Pfarrer in solch einer Bedrängnis konvertiert, kann man das verstehen. Aber richtig ist das trotz allem nicht. Denn einmal verliert die evangelische Kirche einen wichtigen Mann, der mehr verstanden hat als viele seiner Berufskollegen. Auch das ökumenische Anliegen verliert einen wichtigen Brückenbauer, denn eine Brücke wird ja immer von zwei Seiten gebaut. Vor allem aber gibt es hier auch Wahrheitsfragen zu bedenken, und die verbieten einen solchen Schritt.

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Im 1. Timotheusbrief erklärt Paulus von der Kirche: Sie ist das

Haus Gottes, welches ist die Gemeinde Gottes, ein Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit.
(1.Tim 3,15)

Seht ihr, sagen die Katholiken, die Kirche ist der "Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit". Sie ist also irrtumslos! Und das sind wir: die katholische Kirche! Nicht der einzelne Katholik ist irrtumslos, wohl aber das Lehramt, das heißt vor allem der Papst, wenn er "ex kathedra" spricht.

Diesen Anspruch der katholischen Kirche müssen wir leider zurückweisen. Wer in Ruhe und ohne selber schon in Bedrängnis geraten zu sein, über die Dinge nachdenkt, muß erkennen, daß die katholische Kirche keineswegs der absolute "Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit" ist (vgl 1.Tim 3,15), wie sie zu sein glaubt. Leider nicht!

Man darf nicht nur um des Amtes willen katholisch werden und dabei andere, brennende Wahrheitsfragen unbeachtet lassen.

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Ich möchte das etwas genauer erklären und hole etwas weiter aus. Der evangelische und der katholische Glaube unterscheiden sich grundsätzlich an einer Stelle, die vielen Christen - auch vielen Theologen - nicht bewußt ist.

Der evangelische Glaube beginnt mit dem unausgesprochenen Bekenntnis: "Ich glaube an die Bibel. Sie ist Gottes Wort. Und weil ich an die Bibel glaube, glaube ich auch an Gott den Schöpfer und an Jesus Christus, seinen, eingeborenen Sohn, und an den Heiligen Geist und die heilige christliche Kirche - und vielleicht auch an den Papst ..."

Der katholische Glaube beginnt dagegen - ebenfalls unausgesprochenen - mit einem ganz anderen Bekenntnis: Ich glaube an die Kirche! Und weil ich an die Kirche glaube, glaube ich auch an Gott, den Schöpfer und an Jesus Christus und an den Heiligen Geist, an den Papst und schließlich auch an die Bibel. Zumindest deren zweiter Teil ist ja aufgeschrieben und zusammengestellt und kanonisiert von der Kirche - von der katholischen Kirche.

Das heißt: In der katholischen Sicht rangiert der Papst und die Kirche grundsätzlich vor der Bibel. Wenn die Kirche - vertreten durch den Papst und das übrige Lehramt - eine biblische Aussage außer Kraft setzt, hat sie dazu das Recht, weil ja die Kirche über der Bibel steht.

Wenn Jesus Christus beispielsweise zum Abendmahlskelch anordnet: "Trinket alle daraus", kann die Kirche das ändern und festlegen, daß nur der Priester aus dem Kelch trinken darf.

In gleicher Weise demonstriert die katholische Kirche, daß sie eigentlich über der Bibel steht, indem sie in einigen Ländern die Einsetzungsworte geändert hat. Die Bibel überliefert die Einsetzungsworte zum Abendmahl ja so, daß Jesus nach Matthäus und Markus gesagt hat: "Das ist das Blut des Bundes, das für viele vergossen ist ..." (bei Lukas heißt es: "für euch"). Im deutschen und im englischen Meßbuch heißt es jedoch:

Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden.

Dieses "für alle" ist zunächst einmal eine Behauptung der liberalen Theologie. Einige historisch-kritische Theologen gehen davon aus, daß Matthäus und Markus nicht in der Lage waren, die Worte Jesu in korrektes Griechisch zu übersetzen. Man müsse, so glauben sie, um den wahren Sinn der Einsetzungsworte zu ergründen, die griechische Fassung ins Hebräische rückübersetzen und dabei nicht "für viele" sondern "für die vielen" lesen. Der Ausdruck "die vielen" bedeutet nun aber im Hebräischen tatsächlich "für alle" - nur daß die Bibel uns keinen hebräischen Text überliefert, sondern einen griechischen - einen in apostolischer Vollmacht und mit Unterstützung des Heiligen Geistes unfehlbar richtig übersetzten griechischen Text.

So weit der historisch-kritische Hintergrund. Nun haben sich weite Teile der katholischen Kirche nicht gescheut, vom biblischen Text abzuweichen, um einer historisch-kritischen Behauptung den Vorzug zu geben. Man fühlt sich dazu offenbar berechtigt, weil ja doch eigentlich die Kirche über der Bibel steht.

Nach vielen Jahren hat die römische Glaubenskongregation allerdings doch noch korrigierend eingegriffen und mit einem Schreiben vom 17.10.2006 an die Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen angeordnet, daß es in allen landessprachigen Übersetzungen künftig "für viele" statt "für alle" heißen muß. Dabei zeigt sich jedoch, daß die Kirche auch bei einer solchen Korrektur Herr des Verfahrens bleibt, indem nicht etwa verlangt wird, daß alle Meßbücher ab sofort handschriftlich oder durch Überkleben geändert werden müssen, sondern die Korrektur hat Zeit bis zur nächsten allgemeinen Revision der Meßformulare.  Bis zum Jahr 2014 ist jedenfalls noch keine Korrektur erfolgt. Ein strikter Gehorsam gegenüber der Heiligen Schrift sieht anders aus.

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Man kann diese relative Geringachtung der Heiligen Schrift auch an anderen Stellen beobachten. Nehmen wir beispielsweise den Zölibat. In der Bibel steht:

Der Bischof soll unsträflich sein, eines Weibes Mann ...
(1.Tim 2,2)

Die katholische Kirche stellt sich über die Schrift und sagt: Ein Priester oder Bischof darf keines Weibes Mann sein. In der katholischen "Tagespost" kann man immer wieder lesen, welche Tragödien sich hier abspielen. Nach 1.Kor 7,7 ist die Ehelosigkeit ein Charisma. Luther hat dazu offenbar zu Recht erklärt:

... die Schrift, samt der täglichen Erfahrung lehrt, daß Keuschheit übernatürlich, eine sondere, ganz ungemeine Gottes Gabe ist, die auch wenig großen Heiligen gegeben ist.
(Walch2 19,691f)

Welche Probleme entstehen, welch eine Gefahr baut sich auf, wenn Gott einen jungen Mann zum geistlichen Amt beruft, ihm aber nicht auch zugleich das seltene Charisma der Ehelosigkeit schenkt!

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Oder nehmen wir das Beispiel des Ablasses. Im zur Zeit gültigen Corpus Iuris Canonici heißt es dazu:

Ablaß ist der Nachlaß zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist ...
(CIC Can. 992)

Hier wird unterschieden zwischen den ewigen Höllenstrafen, die durch die Vergebung der Sünden vollständig abgewendet worden sind, und den zeitlich begrenzten Fegfeuerstrafen, die trotz der Vergebung der Sünden jedem Christen drohen - auch dem gutwilligen und gläubigen Christen. Sie drohen dem gutwilligen und gläubigen Christen auch dann, wenn er sonst die absolut vollständige Vergebung seiner Sünden erhalten hat. Dazu erklärt das Corpus Iuris Canonici:

Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muß er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muß sich wenigstens beim Abschluß der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden.
(CIC Can 996 - §1)

Es wird also auch der Christ, der sich "im Stande der Gnade" befindet, vom Fegfeuer bedroht. In dem von Peter Christoph Düren verfaßten und mit kirchlicher Druckerlaubnis herausgegebenen Buch "Der Ablaß in Lehre und Praxis" heißt es dazu:

Wer alle sechs Wochen beichten geht, sich von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde lossagt, täglich das Sakrament der Eucharistie empfängt und ein Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters spricht, kann jeden Tag einen vollkommenen Ablaß erlangen, den er entweder für sich selbst gewinnen oder den Verstorbenen zuwenden kann; dazu ist entweder eine halbstündige eucharistische Anbetung erforderlich oder ...
(Seite 57)

Es gibt also auch für den superfrommen Christen, der alle sechs Wochen beichtet und sich von jeder Sünde losgesagt hat, die Möglichkeit eines täglichen vollkommenen Ablasses - für sich selber oder für andere. Das heißt: Auch der superfromme Christ braucht mehr oder weniger täglich einen vollkommenen Ablaß, wenn er nicht ins Fegfeuer kommen will.

Was sagt die Bibel dazu? Zunächst: Daß es überhaupt Fegfeuerstrafen gibt, sollte man nicht bestreiten. Sie werden in der Bibel deutlich bezeugt.

Im 1. Korintherbrief schreibt Paulus:

Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. Wenn aber jemand auf diesen Grund baut Gold, Silber, edle Steine, Holz, Heu, Stroh, so wird eines jeglichen Werk offenbar werden; der (Jüngste) Tag wird’s klar machen. Denn mit Feuer wird er sich offenbaren; und welcherlei eines jeglichen Werk sei, wird das Feuer bewähren. Wird jemandes Werk bleiben, das er darauf gebaut hat, so wird er Lohn empfangen. Wird aber jemandes Werk verbrennen, so wird er Schaden leiden; er selbst aber wird gerettet werden, doch so wie durchs Feuer hindurch.
(1.Kor 3,11-15)

Hier ist offensichtlich von kirchlichen Mitarbeitern die Rede, vor allem wohl von den Pastoren, die den Gemeindeaufbau auf geistliche oder weniger geistliche Art betrieben haben. Hat jemand auf ungeistliche Weise am Reich Gottes mitgebaut, wird er am Jüngsten Tag bestraft - "wie durchs Feuer hindurch". Er geht aber nicht ewig verloren, sondern er kommt nach seiner Strafe in den Himmel.

Dies ist ja eine ziemlich deutliche Fegfeuerstelle. In ähnlicher Weise spricht auch das Lukasevangelium von einer zeitlich begrenzten Strafe für kirchliche Mitarbeiter, nur daß hier kein Feuer erwähnt wird, sondern - vermutlich bildlich gesprochen - harte Schläge vor Augen gemalt werden:

(Wenn ein) Knecht in seinem Herzen sagen wird: Mein Herr verzieht zu kommen, - und fängt an, zu schlagen Knechte und Mägde, auch zu essen und zu trinken und sich vollzusaufen: so wird desselben Knechtes Herr kommen an dem Tage, da er sich’s nicht versieht, und zu der Stunde, die er nicht weiß, und wird ihn in Stücke hauen lassen und wird ihm seinen Lohn geben mit den Ungläubigen.
Der Knecht aber, der seines Herrn Willen weiß, hat aber nichts bereitet noch nach seinem Willen getan, der wird viel Streiche leiden müssen.
Der ihn aber nicht weiß und hat getan, was der Streiche wert ist, wird wenig Streiche leiden.
(Lk 12,45-48)

Die einen werden getötet, kommen also in die Hölle. Die anderen bleiben leben; sie kommen in den Himmel - aber erst nachdem sie viele oder wenige Schläge erhalten haben. Es ist also auch hier von einer Art Fegefeuer die Rede, das die Betreffenden in verschieden schwerer Form erleiden müssen.

Die dritte Stelle steht im Matthäusevangelium, wo Jesus ein kleines Gleichnis von zwei streitenden Menschen erzählt und dazu erklärt:

Sei willfährig deinem Widersacher bald, solange du noch mit ihm auf dem Wege bist, auf daß dich der Widersacher nicht überantworte dem Richter und der Richter dem Diener und werdest in den Kerker geworfen. Wahrlich, ich sage dir: Du wirst nicht von dannen herauskommen, bis du auch den letzten Heller bezahlest.
(Mt 5,25+26)

Hier spricht Jesus weder von einem Feuer noch von Schlägen, sondern von einem zeitlich begrenzten Gefängnisaufenthalt. Gemeint ist aber an allen drei Stellen offenbar das Gleiche: Es gibt außer den ewigen Höllenstrafen noch zeitlich begrenzte Strafen, die man zusammenfassend als "Fegfeuerstrafen" bezeichnen kann.

Die Frage ist jedoch, wer denn mit dem Fegfeuer bestraft wird. Dazu sagt die letzte Stelle: Wer nicht bereit ist zur Versöhnung - wer also offensichtlich selber nicht vergeben will. Dazu sagt Jesus ein anderes Mal:

Wenn ihr stehet und betet, so vergebet, wenn ihr etwas wider jemand habt, auf daß auch euer Vater im Himmel euch vergebe eure Übertretungen. Wenn ihr aber nicht vergebet, so wird euer Vater, der im Himmel ist, eure Übertretungen auch nicht vergeben.
(Mk 11,25+26)

Jeder Christ wird gern bereit sein, in dem Maß, indem er seine eigenen Sünden bereut, auch anderen zu vergeben. Ist er aber nicht zur Vergebung bereit, ist folglich auch seine Buße nur unvollkommen. Für diesen Fall droht Jesus offenbar eine zeitlich begrenzte Strafe an. Das heißt: Unvollkommene Buße bedeutet unvollkommene Vergebung; und der unvollkommenen Vergebung entspricht die zeitlich begrenzte Fegfeuerstrafe.

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Wenn nun aber ein Christ allen Sünden abgesagt hat und alle sechs Wochen zur Beichte geht, dann sollte man doch annehmen, daß Gott ihm immer wieder alles vergibt, selbst wenn er trotz seiner vielen Beichten seine tiefe Sündhaftigkeit nicht bis in die letzte Tiefe erkannt hat.

In Psalm 103 heißt es:

Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte. ... Er handelt nicht mit uns nach unsern Sünden und vergilt uns nicht nach unsrer Missetat. Denn so hoch der Himmel über der Erde ist, läßt er seine Gnade walten über denen, die ihn fürchten.
(Ps 103,8+10+11)

Wie hoch ist der Himmel über der Erde? Unendlich! So groß ist also die Gnade Gottes über denen, die ihn fürchten - die ihn fürchten! - mehr erwartet Gott nicht von uns. Ein sündloses Leben ist uns leider unmöglich.

Im folgenden Vers heißt es:

So fern der Morgen ist vom Abend, läßt er unsre Übertretungen von uns sein.
(Ps 103,12)

Gemeint ist: So weit wie Osten und Westen auseinanderliegen, nimmt Gott die Sünden von uns weg. Wie weit liegen Osten und Westen auseinander? Unendlich in beiden Richtungen! Wie groß ist also die Vergebung Gottes? Unendlich mal unendlich, wenn wir ihn nur von ganzem Herzen fürchten! Bleibt bei einer so großen und umfassenden Vergebung noch ein Spielraum für zusätzliche zeitliche Strafen? Das anzunehmen, grenzt doch offensichtlich an Gotteslästerung!

Der 103. Psalm fährt fort:

Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt, so erbarmt sich der HERR über die, die ihn fürchten.
(Ps 103,13)

Noch einmal: Nicht die vollkommene Buße und die vollkommene Absage an alle Sünde - wiewohl beides höchst erstrebenswert ist - ist die Voraussetzung für Gottes Vergebung, sondern nur eine wirkliche Gottesfurcht. Ist diese vorhanden, so erbarmt sich Gott über den Sünder wie ein Vater über seine Kinder. Welcher Vater würde seinem zerknirschten Sohn vergeben, indem er ihn zugleich mit dem Stock schlägt?

Jesus hat ja ein Gleichnis von einem bußfertigen Sohn erzählt:

Er machte sich auf und kam zu seinem Vater. Da er aber noch ferne von dannen war, sah ihn sein Vater, und es jammerte ihn, lief und fiel ihm um seinen Hals und küßte ihn. Der Sohn aber sprach zu ihm: Vater, ich habe gesündigt gegen den Himmel und vor dir. Ich bin hinfort nicht mehr wert, daß ich dein Sohn heiße. Aber der Vater sprach zu seinen Knechten: Bringt schnell das beste Kleid hervor und tut es ihm an und gebet ihm einen Fingerreif an seine Hand und Schuhe an seine Füße und bringt das Kalb, das wir gemästet haben, und schlachtet’s; lasset uns essen und fröhlich sein! ... Und sie fingen an, fröhlich zu sein.
(Lk 15,20-24)

Kann man sich vorstellen, daß der Vater sich neben seiner Freude über die Rückkehr des Sohnes, einen Stock bringen läßt, um seinen Sohn schnell noch eine Tracht Prügel zu verabreichen?

Im 1. Johannesbrief schreibt der Apostel:

Das Blut Jesu Christi ... macht uns rein von aller Sünde. Wenn wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir aber unsre Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, daß er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Untugend.
(1.Joh 1,7-9)

Da vom Blut Jesu im Präsens gesprochen wird, muß es sich um das Blut Jesu im Abendmahlskelch handeln. Wenn also ein Christ seine Sünden aufrichtig bekennt, wird ihm durch das Abendmahl vergeben, und das Blut Jesu macht den Kommunikanten absolut rein. Er selber, Jesus, reinigt den Kommunikanten von aller Untugend.

Muß der so Gereinigte dann immer noch ins Purgatorium? Das kann ja wohl kaum im Sinn der Bibel sein!

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In Mt 5,25+25 droht Jesus demjenigen mit zeitlicher Strafe, der unversöhnlich bzw nicht vergebungsbereit ist. Gemeint ist offenbar ein Christ, der - wenn überhaupt - kaum eigene Sündenerkenntnis hat, der dementsprechend auch kaum zur Buße bereit ist und der folglich auch keine oder nur eine partielle Sündenvergebung erlangt hat. Da er nicht ganz ungläubig ist, kommt er immer noch in den Himmel, aber erst nach einer längeren Strafzeit.

Auch die kirchlichen Mitarbeiter, die nach 1. Kor 3,11-15 auf ungeistliche Weise Gemeindeaufbau betrieben haben oder die nach Lk 12,47+48 ihren Gemeindegliedern beispielsweise das regelmäßige Abendmahl vorenthalten haben, haben in dieser Hinsicht offenbar keine Buße getan und keine Vergebung erhalten. Sie werden mehr oder weniger bestraft, bevor sie die große Freude der Ewigkeit erleben können.

Das Fegfeuer droht offensichtlich nur dem Christen, der in dem einen oder anderen schwerwiegenden Punkt ohne Vergebung vor den Richterstuhl Jesu treten muß. Im übrigen aber gilt: Wenn ein Mensch die großzügige Vergebung seiner Sünden erlangt hat, ist ihm ganz und gar und in jeder Hinsicht vergeben.

Es gibt keine Bibelstelle, die auch nur andeutungsweise bezeugt, daß Gott bei der Sündenvergebung nur die ewige Strafe suspendiert, daneben aber auf zeitlichen Fegfeuerstrafen beharrt. Es gibt keine, und es wird auch von katholischer Seite keine Bibelstelle angeführt! Wir haben es vielmehr wieder einmal damit zu tun, daß die katholische Kirche sich über die Bibel stellt, um etwas zu verkünden, was man nur unbiblisch nennen kann.

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Sollte aber jemand auf das Beispiel des David verweisen, der nach seinem Ehebruch mit Bathseba zwar auf Grund seiner Buße für sich die Vergebung erhalten hat, wobei aber doch eine Nebenstrafe übrigblieb, nämlich daß das im Ehebruch gezeugte Kind sterben mußte, so ist darauf folgendes zu antworten:

Selbstverständlich kann es eine eingeschränkte Vergebung geben. Wenn ein zehnjähriger Junge verbotenerweise mit Feuer spielt und dabei der Schuppen abbrennt, kann der Vater unter der Einschränkung verzeihen, daß der Sohn ein viertel Jahr kein Taschengeld bekommt. Der Vater kann also verzeihen, indem er zugleich eine kleine Reststrafe verhängt. Das ist aber etwas anderes als die zeitlichen Strafen der Ablaßtheorie. Diese zeitlichen Fegfeuerstrafen entstehen automatisch bei jeder auch noch so vollkommenen und uneingeschränkten Vergebung. Und dafür gibt es nun wirklich keinen biblischen Beleg.

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Nun könnte jemand sagen, für die gleichzeitige Vergebung der Sünden - verbunden mit der Aufhebung ewiger Höllenstrafen - und dem Fortbestehen zeitlicher Strafen braucht es keine biblische Begründung. Das reale Leben ist Begründung genug. Wenn beispielsweise ein Mann unsittlich lebt und sich dabei eine HIV-Infektion zuzieht, so kann durch Buße und Vergebung die ewige Schuld vergeben werden, aber die Krankheit bleibt. Sie bleibt als zeitliche Strafe.

Darauf ist zu antworten: Wenn man die bleibende HIV-Erkrankung als zeitliche Strafe im Sinne der Ablaßtheologie versteht, müßte die Krankheit aufhören, wenn der Betreffende einen vollkommenen Ablaß erworben hat. Sie hört aber nicht auf. Man muß daher die bleibende HIV-Erkrankung anders verstehen. Nämlich so:

Wenn ein Mensch sich durch unsittlichen Lebenswandel eine Krankheit zugezogen hat, so ist diese Erkrankung zweifellos als göttliche Strafe anzusehen. Wenn aber der Mensch Buße getan und die göttliche Vergebung erlangt hat, so verliert die Krankheit den Charakter der Strafe. Sie ist nach der Vergebung ein Leid, wie viele andere Leiden, die Gott den Menschen auferlegt, um ihn zu prüfen. Denken wir an das Leid des Hiob oder an anderes Leid, das nicht Folge unserer Sünde ist.

Es ist also die bleibende Erkrankung oder ein anderes bleibendes Leid kein Beweis für die zeitliche Zweitstrafe im Sinn der Ablaßtheologie. Hier hat sich die katholische Kirche im Lauf der Zeit eine Sache ausgedacht, die ganz unbiblisch ist, und für die es übrigens auch keine alte Tradition gibt.

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Ich übergehe das Problem, daß der Ablaß in manchen Jahren und an manchen Orten - besonders in Rom - leichter zu erlangen ist. Und daß die Päpste es für sich und für wenige andere Würdenträger reserviert haben, einen Ablaß zu gewähren, wodurch sie im Mittelalter eine besonders große Macht über die Seelen der Gläubigen ausgeübt und entsprechende Geldströme nach Rom gelenkt haben. Nicht umsonst ist ja an dieser Frage die Reformation ausgebrochen. Insgesamt zeigt auch der Ablaß, wie unabhängig sich die katholische Kirche von der Bibel fühlt, und wie sehr sie sich von der Bibel entfernen kann.

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Es liegt mir übrigens fern, die katholische Kirche unnötig schlecht zu reden. Es gibt viel Bewundernswertes in ihr. Schon allein, daß Peter Christoph Düren es für möglich hält, daß es Katholiken gibt, die alle sechs Wochen beichten, ist gemessen an der evangelischen Beichtpraxis geradezu wunderbar und staunenswert. (Andererseits gibt es in der evangelischen Kirche vermutlich viel mehr Christen, die täglich in der Bibel lesen.)

Worum es mir in diesem Vortrag geht, ist, daß eine Konversion zumindest für den Theologen ein Paradigmenwechsel bedeutet, der normalerweise inakzeptabel ist. Die katholische Kirche erhebt sich über die Bibel, und dem sollte ein evangelischer Theologe normalerweise nicht zustimmen.

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Sehr deutlich zeigt es sich auch in der Frage des Papsttums. Hier gebe ich zunächst zu, daß das Papsttum an sich durchaus biblisch begründet werden kann. Keine Organisation kann ohne einen Menschen an der Spitze auskommen. Das hat selbstverständlich auch Jesus gewußt. Wenn also die Bibel berichtet, Jesus habe Petrus dreimal zum Hirten aller seiner Schafe berufen und wenn man sonst die vielen Bibelstellen beachtet, die die Sonderstellung des Petrus unterstreichen, so kann es gar keinen Zweifel geben, daß Jesus ihn zum Oberhirten der Christenheit berufen hat und daß dieses Amt in Sukzession fortbestehen sollte.

Allerdings, welche Vollmachten hat Jesus Petrus übertragen? Ist Petrus unfehlbar, wenn er ex kathedra spricht? Davon steht nichts in der Bibel. Steht dem Papst das Recht zu, Glaubensssätze zu dogmatisieren, die sowohl der Bibel als auch der altkirchlichen Tradition unbekannt sind? Darf er beispielsweise behaupten, Maria sei mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen? Von einer solchen Himmelfahrt Mariens steht nichts in der Bibel, und in der alten Kirche war man auch anderer Meinung. Hieronymus (+ 420) schreibt in seinem 2. Buch gegen Rufinus:

... danach frage ich dich ... ob wir nämlich in demselben Geschlecht, in dem die Körper verstorben sind, auferweckt werden; und ob Maria als Maria, und Johannes als Johannes aufersteht; oder ob auf Grund geschlechtlicher Vermischung und Verwirrung weder Mann noch Frau ist, oder ob etwa beides (zugleich) oder keines (von beiden der Fall ist).
(Contra Rufinum II,493f / PL 23,447)

Hieronymus war ein großer Marienverehrer. Er geht hier aber ganz selbstverständlich davon aus, daß die leibliche Auferstehung des Johannes wie auch der Maria noch nicht erfolgt ist, sondern sich erst am Jüngsten Tag ereignen wird. Andere Kirchenväteräußerungen übergehe ich.

Pius XII. hat sich bei der Dogmatisierung denn auch weder auf die Schrift noch auf eine alte Tradition berufen, sondern auf den Glaubenssinn der katholischen Gesamtkirche, die sich nicht irren könne. Damit hat er die Kirche wieder einmal über die Bibel gestellt - und übrigens auch über die Tradition.

Das besonders Schlimme daran ist, daß der Papst furchtbare Drohungen ausgestoßen hat, gegen diejenigen, die diesem neuen Dogma widersprechen:

Keinem Menschen sei es also erlaubt, diese Unsere Erklärung, Verkündigung und Definition ungültig zu machen ... oder sie zu bekämpfen. Sollte sich aber jemand unterfangen, es dennoch zu tun, so möge er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich herabruft!
(Graber "Die marianischen Weltrundschreiben ..." S.199)

Mit der gleichen, furchtbaren Drohung hat auch Pius IX. seine Dogmatische Konstitution über die Unfehlbarkeit des Papstes beschlossen:

Wer sich aber - was Gott verhüte - unterstehen sollte, dieser Unserer Definition zu widersprechen: der sei mit dem Anathema belegt.
(DzH 3075)

Jeder Christ ist unfehlbar, wenn er das Glaubensbekenntnis aufsagt oder sonst allgemein anerkannte Lehren der Kirche vertritt. Es ist also so auch dem Papst eine Unfehlbarkeit zuzugestehen, solange er klare biblische Lehren vertritt oder wenigstens alte kirchliche Traditionen, in denen sich die ganze alte Kirche einig war, so daß man sicher sein kann, daß es sich um eine alte apostolische Tradition handelt. Ich neige sogar auf Grund der alten Dogmengeschichte dazu, zu glauben, daß Gott ihm hierfür ein besonderes Charisma gegeben hat. Aber um solche Unfehlbarkeit, die sich auf die Bibel stützt oder notfalls auch auf die alte Tradition, geht es ja nicht.

Der Papst will unfehlbar sein auch in Dingen, die nicht in der Bibel stehen und für die es auch keine alte Tradition gibt. So, wenn er die unbefleckte Empfängnis Mariens oder ihre leibliche Auffahrt in den Himmel verkündigt. Von beiden weiß weder die Bibel noch die wirklich alte Tradition etwas.

Ob es auch eine unfehlbare Lehräußerung ist, wenn Pius XI. erklärt hat, die einzig erlaubte Familienplanung sei die "ehrenvolle Enthaltsamkeit" (DzH 3716), weiß man nicht; denn es gibt keine verbindliche Liste der unfehlbaren Lehräußerungen. Solch eine Liste könnte ja nur ein Papst zusammenstellen, der als einziger unfehlbar wissen könnte, was unfehlbar wahr ist.

Aber schon der Versuch, solche Vorschriften für das Eheleben aufzustellen, von denen die Bibel nichts weiß, ist bemerkenswert. Hier ist die Autorität, die Jesus dem Petrusamt zweifellos verliehen hat, in ein Übermaß gesteigert.

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Ich glaube fest, daß Jesus das Papstamt gewollt hat, aber welch eine Autorität hat Jesus dem Petrusamt verliehen? Das ist nicht leicht zu sagen. Er hat ihn nach Joh 21,15-17 zum "Hirten" aller seiner Schafe eingesetzt. Aber was bedeutet das praktisch?

In der Bibel findet sich keine genaue Bestimmung seiner Vollmacht, und auch die alte Tradition hilft hier nicht viel weiter. Daraus könnte man den Schluß ziehen, daß Gott dem Papst nicht die gesetzlich-festumrissene Vollmacht eines geistlichen Monarchen zugestehen, sondern ihn eher wie einen alttestamentlichen "Richter" mit charismatischer Vollmacht ausstatten wollte. Sein Vorbild wäre dann nicht David oder Salomo, sondern eher Gideon und Samuel.

Interessant ist auch der Vergleich mit Mose. Zu Mose hat Gott gesagt:

Siehe, ich habe dich zum Gott gesetzt für den Pharao, und Aaron, dein Bruder, soll dein Prophet sein.
(2.Mose 7,1)

Und an anderer Stelle heißt es:

(Aaron) soll dein Mund sein, und du sollst für ihn Gott sein.
(2.Mose 4,116)

Zweimal wird Mose hier "Gott" genannt. Damit wird seine außerordentlich hohe Autorität unterstrichen. Wir nennen ihn einen "Religionsstifter". Er hat im Auftrag Gottes vieles vollkommen neu geregelt und ein großes detailliertes Gesetzeswerk hinterlassen.

Der Papst ist kein "Gott". Er ist nur "Hirte". Er kann weder das Gras neu erfinden noch das Wasser. Die entscheidenden Dinge sind vorgegeben. Der Judasbrief spricht vom Glauben,

der ein für allemal den Heiligen übergeben ist.
(Jud 2)

Was für den Glauben wichtig ist, steht in der Bibel, die in einigen wenigen Punkten ergänzt wird durch die alte Tradition der Kirche. Diese Ergänzung betrifft vor allem Sakramentsfragen. In jedem Fall ist der christliche Glaube eine von Anfang an festumrisesene Größe, die zwar im Laufe der Kirchengeschichte immer tiefer verstanden werden, der aber prinzipiell nichts Neues hinzugefügt werden kann.

Dazu schreibt Paulus an Timotheus:

Halte (fest) an dem Vorbilde der heilsamen Worte, die du von mir gehört hast, im Glauben und in der Liebe in Christus Jesus. Dies köstliche anvertraute Gut bewahre durch den heiligen Geist, der in uns wohnt.
(2.Tim 1,13+14)

Timotheus soll also das Glaubensgut bewahren, nicht vermehren. Das trifft sicher auch auf den Papst zu. Er ist kein "Gott", sondern der oberste "Schriftgelehrte" des Neuen Bundes. Er sollte sich nicht über die Bibel stellen, sondern unter ihr stehen. Das tut er aber nicht - auch wenn die die katholische Kirche gelegentlich das Gegenteil behauptet.

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Das 2. Vatikanum hat erklärt:

Das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt ...
(DV 10)

Das hört sich gut an, wenn man beiseite läßt, was hier mit "was überliefert ist" gemeint ist. Aber im gleichen Zusammenhang heißt es auch:

Es zeigt sich also, daß die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, daß keines ohne die anderen besteht und daß alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.
(DV 10)

Hier werden Tradition, Heilige Schrift und das katholische Lehramt so  miteinander "verknüpft" und auf eine Stufe gestellt, daß die Kirche praktisch doch wieder unter dem Anschein des "Dienens" das Übergewicht gewinnen kann. Das wird noch deutlicher, wenn es im gleichen Abschnitt heißt:

Die Aufgabe aber, das geschriebene und überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut ...
(DV 10)

Wenn nur das Lehramt verbindlich erklären kann, wie die Bibel gemeint ist, dann steht sie mit ihrem Deutungsmonopol eben doch praktisch über der Bibel. Dann kann die Kirche jeden Bibelvers autoritativ entkräften und das Gegenteil behaupten. Dann kann sie scheinbar zu Recht den Bischöfen und Priestern die Ehe verbieten, der Gemeinde den Kelch vorenthalten und auch dem, der sich durch eine Beichte von allen Sünden gereinigt hat, noch eine Fegfeuerstrafe in Aussicht stellen.

Welch eine große Macht das Deutungsmonopol in der Hand des katholischen Lehramtes ist, kann man  gut an dem folgenden Beispiel ablesen. In der Begründung des 1. Vatikanums zum päpstlichen Unfehlbarkeitsdogma werden  “ alle ehrwürdigen Väter“ aufgeführt, die “voll und ganz wußten“,

daß dieser Stuhl des heiligen Petrus von jedem Irrtum unberührt bleibt, gemäß dem an den Fürsten seiner Jünger ergangenen göttlichen Versprechen unseres Herrn und Erlösers: “Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht versage: und du, wenn du einmal bekehrt bist, stärke deine Brüder.“ (Lk 22,23)
(DzH 3070)

Ob tatsächlich “alle“ alten Kirchenväter an die Unfehlbarkeit des römischen Bischofs glaubten, wollen wir hier nicht untersuchen. Wichtiger ist in unserem Zusammenhang die Schriftauslegung des römischen Lehramtes. Sie ist inakzeptabel.

Ein Gebet ist doch nicht das Gleiche wie ein Versprechen! So etwas könnte man nur behaupten, wenn feststünde, daß jedes Gebet Jesu automatisch vom göttlichen Vater erhört würde. Das ist aber nicht der Fall. Sowohl das Gebet in Gethsemane, daß der Kelch der Kreuzigung an Jesus vorübergehen möge, wie auch die folgende Bitte um die Einigkeit aller Christen sind nicht erhört worden:

Ich bitte aber nicht allein für sie (= für die Apostel) sondern auch für die, die durch ihr Wort an mich glauben werden, auf daß sie alle eins seien, gleichwie du, Vater, in mir und ich in dir; daß auch sie in uns seien, damit die Welt glaube, du habest mich gesandt.
(Joh 17,20+21)

Leider sind die Christgläubigen keineswegs alle eins. Nicht einmal alle Katholiken sind sich immer einig. Auch dieses Gebet ist also unerhört geblieben.

Wenn nun aber nicht von vorneherein feststeht, ob das Gebet Jesu um den beständigen Glauben des Petrus - und seiner Nachfolger! - erhört worden ist, kann man das Gebet Jesu auch nicht zur Verheißung für Petrus und alle seine Nachfolger erklären.

Noch problematischer ist, wenn der von Jesus erhoffte stetige Glaube des Petrus als Unfehlbarkeit gedeutet wird. Viele Christen haben einen vorbildlich festen Glauben gehabt - bis hin zum Martyrium. Damit waren sie aber keineswegs in gleichem Maße unfehlbar. Glaube und Unfehlbarkeit sind keineswegs das selbe!

Wie ist es möglich, daß sich eine so offenkundig willkürliche Schriftauslegung in einem so hochoffiziellen Dokument des katholischen Lehramts findet? Offenbar braucht das Lehramt keine Kritik zu befürchten. Die katholische Kirche kann die Bibel deuten, wie sie will. Sie hat immer Recht. Sie steht ja über der Bibel.

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Ich komme zum Schluß: Man kann viel Gutes über die katholische Kirche sagen. Dennoch: Wer sich von der evangelischen Kirche abwendet und konvertiert, vertauscht, ob er es weiß oder nicht, die Rangfolge von Bibel und Kirche.

Daß die Bibel unfehlbar wahr ist, ist die übereinstimmende Lehre der alten Kirche. Die alten Kirchenväter haben es immer wieder und mit immer neuen Redewendungen gesagt: Die Heilige Schrift ist "göttlich", sie ist das "göttliche Wort", die Evangelien sind "göttliche Urkunden" usw. Irgendwelche gleichartigen Würdebezeichnungen für das oberste Amt der Kirche, für den Petrusnachfolger in Rom, finden sich nirgendwo bei den alten Kirchenvätern.

Daß der Papst auch dann unfehlbar ist, wenn er Dogmen aufstellt, die weder biblisch begründet werden können noch durch die Tradition der alten Kirche, ist eine Behauptung, die auch dadurch nicht wahr wird, daß sie sich hinter schweren Drohungen verschanzt.

Wenn ein einfacher Christ konvertiert, ist er entschuldigt. Er kann über den schwerverständlichen aber gleichwohl wichtigen Unterschied von Schrift- oder Lehramtspriorität nicht Bescheid wissen. Auch wenn ein evangelischer Pfarrer in Bedrängnis konvertiert, kann man das gut verstehen. Möge er zusehen, wie er in der neuen Umwelt zurechtkommt. Wenn aber ein evangelischer Pfarrer genügend Zeit zu ruhiger Überlegung hat, darf er nicht konvertieren. Er würde gegen eine wichtige christliche Wahrheit verstoßen, gegen die Schriftpriorität. Wenn er das volle Amt anstrebt, gibt es ja die Möglichkeit einer hochkirchlichen Priesterweihe.

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Wenn sich die katholische Kirche jedoch eines Tages zur Schriftpriorität bekehren sollte - nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich und in der Praxis - dann wäre es nicht nur erlaubt zu konvertieren, dann wäre es wohl die Pflicht aller gläubiger Christenmenschen, sich dieser Kirche anzuschließen, die das volle Amt besitzt und sich - möge Gott das dahin lenken - in jeder Hinsicht der Autorität der heiligen Schrift beugt.

Karsten Bürgener

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